Jahrgang 2018 | Ausgegeben am 2. Juli 2018 |
32. Gesetz: | NÖ Familiengesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen:
Das NÖ Familiengesetz, Landesgesetzblatt 3505, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis entfällt die Wortfolge:
„III. Interessenvertretung der NÖ Familien
Paragraph 8, Rechtsform
Paragraph 9, Aufgaben
Paragraph 10, Mitgliedschaft
Paragraph 11, Organe“
Novellierungsanordnung 2, Im Inhaltsverzeichnis wird die Wortfolge „§ 12 Hilfeleistungspflicht“ durch die Wortfolge „§ 12 Übergangsbestimmung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Der Abschnitt römisch drei. entfällt.
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 12, lautet:
Die am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung der NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.“
Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 13, wird folgender Absatz 3, angefügt:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner