LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 5. Juni 2018

26. Gesetz:

Wald- und Weideservituten-Landesgesetz 1980 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. April 2018 in Ausführung des Grundsatzgesetzes 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 103 aus 1951, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2013,, beschlossen:

Änderung des Wald- und Weideservituten-Landesgesetzes 1980

Das Wald- und Weideservituten-Landesgesetz 1980, Landesgesetzblatt 6610, wird wie folgt geändert:

Paragraph 50, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Wer
    1. Ziffer eins
      Entscheidungen oder Anordnungen in Regulierungsurkunden zuwiderhandelt; oder
    2. Ziffer 2
      Sicht-, Merk- oder Grenzzeichen oder sonstige Gegenstände, die bei den nach diesem Gesetze durchzuführenden technischen Arbeiten verwendet werden, beschädigt, zerstört, versetzt, entfernt oder unkenntlich macht; oder
    3. Ziffer 3
      den ihm obliegenden Verpflichtungen zur Erhaltung der eingeforsteten Objekte und Zäune (Paragraph 4, Absatz eins,) nicht nachkommt,
    begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis € 2.150,–, im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit Freiheitsstrafe bis zwei Wochen zu bestrafen.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner