LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 5. Juni 2018

24. Gesetz:

Güter- und Seilwege-Landesgesetz 1973 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. April 2018 in Ausführung des Güter- und Seilwege- Grundsatzgesetzes 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1967, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2013,, beschlossen:

Änderung des Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1973

Das Güter- und Seilwege-Landesgesetz 1973, Landesgesetzblatt 6620, wird wie folgt geändert:

Paragraph 23, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig
    1. Ziffer eins
      eine gemäß Paragraph 5, Absatz eins, bewilligungspflichtige Anlage ohne Bewilligung der Agrarbehörde errichtet oder abändert;
    2. Ziffer 2
      den Anordnungen der Agrarbehörde, die auf Grund dieses Gesetzes ergangen sind, zuwiderhandelt;
    3. Ziffer 3
      die Organe der Agrarbehörde oder die von ihr ermächtigten Personen hindert, die ihnen im Paragraph 21, eingeräumten Befugnisse auszuüben;
    4. Ziffer 4
      Markierungs- oder Grenzzeichen oder sonstige Behelfe, die für die Durchführung eines Verfahrens nach diesem Gesetz eingesetzt sind, beschädigt, entfernt, versetzt oder verändert;
    5. Ziffer 5
      Personen, welche nicht zum Personenkreis des Paragraph 6, gehören, befördert;
    begeht, wenn kein gerichtlich strafbarer Tatbestand vorliegt, eine Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 2.200,–, im Nichteinbringungsfalle mit Freiheitsstrafe bis sechs Wochen, bestraft.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner