LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 29. Dezember 2017

107. Verfassungsgesetz:

NÖ Landesverfassung 1979 und Geschäftsordnung 2001 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. November 2017 beschlossen:

Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) und die Geschäftsordnung – LGO 2001 geändert werden

Artikel 1
Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979)

Die NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Artikel 10 Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Im Falle einer Auflösung des Landtages hat die Landesregierung Neuwahlen binnen drei Wochen so auszuschreiben, dass die Wahl innerhalb von vier Monaten ab dem Tag der Auflösung des Landtages, spätestens jedoch am Tag des Ablaufs des fünften Jahres der Gesetzgebungsperiode, stattfinden kann. Die erste Sitzung des neugewählten Landtages hat innerhalb von acht Wochen nach dem Wahltag stattzufinden.“

Novellierungsanordnung 2, Artikel 11 lautet:

„Artikel 11
Erste Sitzung des Landtages

Die Landesregierung hat die Wahl des Landtages so auszuschreiben, dass die Wahl frühestens acht Wochen vor und spätestens am Tag des Ablaufs des fünften Jahres der Gesetzgebungsperiode stattfinden kann. Die erste Sitzung des neugewählten Landtages hat innerhalb von acht Wochen nach dem Wahltag stattzufinden.“

Artikel 2
Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001

Die Geschäftsordnung – LGO 2001, Landesgesetzblatt 0010, wird wie folgt geändert:

(Verfassungsbestimmung) Paragraph 18, lautet:

„§ 18

Einberufung zur ersten Sitzung

(Verfassungsbestimmung)

  1. Absatz eins,Zur ersten Sitzung des Landtages sind die Abgeordneten vom Präsidenten im schriftlichen Wege einzuberufen. Die erste Sitzung des neugewählten Landtages hat innerhalb von acht Wochen nach dem Wahltag stattzufinden. Sie haben sich zur angegebenen Stunde in dem in der Einladung bezeichneten Sitzungssaale zu versammeln.

  1. Absatz 2,Der Präsident eröffnet die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.“

Der Präsident:

Penz

Die Landeshauptfrau:

Mikl-Leitner