LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 6. September 2017

74. Vereinbarung:

Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Die Landeshauptfrau von Niederösterreich verlautbart gemäß Artikel 44, Absatz eins, der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 62/2017:

Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird

Artikel römisch eins

Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 42 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Artikel 9 samt Überschrift lautet:

„Geltungsdauer, Kündigung

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, Bundesgesetzblatt l Nr. 116 aus 2016,, außer Kraft. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung.“

Artikel römisch zwei

Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft, wenn
    1. Ziffer eins
      die nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Länder darüber vorliegen sowie
    2. Ziffer 2
      die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Absatz eins, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Artikel römisch drei

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 23. Februar 2017 genehmigt; sie ist gemäß ihrem Artikel römisch zwei rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten.

Mikl-Leitner

Landeshauptfrau