Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006
Das NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, wird wie folgt geändert:Das NÖ Kindergartengesetz 2006, Landesgesetzblatt 5060, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, § 38 Abs. 1 lautet:Paragraph 38, Absatz eins, lautet:
„(1)Absatz eins,Die Erhalter der Kindergärten sind ermächtigt, in Vollziehung dieses Gesetzes insbesondere folgende Daten von Kindern zum Zweck der Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz automationsunterstützt zu verarbeiten:
Behinderungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen,
Generalien der Eltern (Erziehungsberechtigten), Geschwister, Abholberechtigten und Notfallpersonen
Transport zum und vom Kindergarten,
Generalien, Ausbildung und Dienstzeiten der Kinderbetreuerin/ des Kinderbetreuers und der Stützkräfte.“.
2.Novellierungsanordnung 2, § 38 Abs. 3 lautet:Paragraph 38, Absatz 3, lautet:
„(3)Absatz 3,Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Gesetzes ermächtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufsicht nach diesem Gesetz sowie der Planung und Steuerung des Kindergartenwesens die in Abs. 1 angeführten Daten automationsunterstützt zu verarbeiten und diese den Erhaltern der Kindergärten zu Zwecken der Verrechnung von Beiträgen an Eltern (Erziehungsberechtigte) zu übermitteln.“Die Landesregierung ist in Vollziehung dieses Gesetzes ermächtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufsicht nach diesem Gesetz sowie der Planung und Steuerung des Kindergartenwesens die in Absatz eins, angeführten Daten automationsunterstützt zu verarbeiten und diese den Erhaltern der Kindergärten zu Zwecken der Verrechnung von Beiträgen an Eltern (Erziehungsberechtigte) zu übermitteln.“
3.Novellierungsanordnung 3, Im § 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:Im Paragraph 41, wird folgender Absatz 6, angefügt:
„(6)Absatz 6,§ 38 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 67/2017 tritt mit 1. September 2017 in Kraft.“Paragraph 38, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2017, tritt mit 1. September 2017 in Kraft.“
Der Präsident
Penz
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner