LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 21. August 2017

62. Verfassungsgesetz:

NÖ Landesverfassung 1979 – Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 6. Juli 2017 beschlossen:

Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979)

Die NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001, wird wie folgt geändert:

Artikel 4 Ziffer 2 und 3 lauten:

  1. Ziffer 2
    Wirtschaft:
    Das Land Niederösterreich hat die Entfaltung der Wirtschaft unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und regionaler Notwendigkeiten zu fördern. Dabei kommen dem Wachstum, der Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort besondere Bedeutung zu.
  2. Ziffer 3
    Lebensbedingungen:
    Das Land Niederösterreich hat in seinem Wirkungsbereich dafür zu sorgen, dass die Lebensbedingungen der niederösterreichischen Bevölkerung in den einzelnen Gemeinden und Regionen des Landes unter Berücksichtigung der abschätzbaren, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse gewährleistet sind. Dabei kommen der Schaffung und Erhaltung von entsprechenden Arbeits- und Sozialbedingungen, der grundsätzlichen Anerkennung und Erhaltung des Sonntages als Tag der Arbeitsruhe, der bestmöglichen Sicherung der gesundheitlichen Versorgung sowie ausreichenden Wohnmöglichkeiten, dem Klimaschutz, dem Schutz und der Pflege von Umwelt, Natur, Landschaft und Ortsbild, besondere Bedeutung zu. Wasser ist als Lebensgrundlage nachhaltig zu sichern.“

Der Präsident

Penz

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner