Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 4. Juli 2017 |
44. Gesetz: | NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. Mai 2017 beschlossen:
Das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, Landesgesetzblatt 0015, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 7, Absatz 3, wird folgender Satz angefügt:
„Entscheidungen können in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes oder in anderer geeigneter Weise veröffentlicht werden.“
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 7, wird folgender Absatz 9, angefügt:
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 9, Absatz 8, Ziffer 7, wird der Beistrich durch einen Punkt ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 9, Absatz 8, Ziffer 8, entfällt.
Novellierungsanordnung 5, Paragraph 9, Absatz 9, dritter Satz lautet:
„In den Fällen des Absatz 8, Ziffer 2, 4, 5 und 6 ist das jeweils betroffene Mitglied ausgeschlossen.“
Novellierungsanordnung 6, Paragraph 9, Absatz 10, entfällt. Im Paragraph 9, erhalten die (bisherigen) Absatz 11 und 12 die Bezeichnung Absatz 10 und 11,
Novellierungsanordnung 7, Paragraph 12, Absatz 2, erster Satz lautet:
„Außer in den Fällen des Paragraph 9, Absatz 8, Ziffer 2 und 4 bis 7 und des Paragraph 10, werden die Senate durch die Geschäftsverteilung gebildet.“
Novellierungsanordnung 8, Im Paragraph 12, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Novellierungsanordnung 9, Im Paragraph 30, Absatz 2, wird die Wortfolge „ein Erkenntnis“ durch die Wortfolge „eine Entscheidung“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 10, Im Paragraph 40, Absatz 6, wird die Wortfolge „Familien- oder Nachname“ durch die Wortfolge „Familienname“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 11, Im Paragraph 43, wird folgender Absatz 8, angefügt:
Der Präsident
Penz
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner