LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 7. Juni 2016

39. Gesetz:

NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. April 2016 beschlossen:

Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes

Das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, Landesgesetzblatt 1300, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 2, Absatz eins, Litera c,) wird das Wort „Feuerlöschanlagen“ durch das Wort „Löschwasserversorgungsanlagen“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 2, Absatz eins, erhalten die Litera e und f die Bezeichnung Litera f und g. Paragraph 2, Absatz eins, Litera e, (neu) lautet:

  1. Litera e
    die Förderung von Planungsvorhaben mit Bedeutung für die Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung sowie von Teilnahmegebühren an österreichischen Benchmarking-Projekten,“

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 3, Absatz 3, lautet:

  1. Absatz 3Für Anlagen gem. Paragraph 2, Absatz eins, Litera , darf das Höchstausmaß der Förderung 40 % der Investitionskosten und das im Rahmen einer Pauschalierung festgelegte Förderungsausmaß nicht überschreiten.“

Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 3, Absatz 5, tritt anstelle des Zitates „§ 2 Absatz eins, Litera bis e“ das Zitat „§ 2 Absatz eins, Litera bis f“.

Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 3, Absatz 6, tritt anstelle des Zitates „§ 2 Absatz eins, Litera , das Zitat „§ 2 Absatz eins, Litera ,

Novellierungsanordnung 6, Im Paragraph 4 a, Absatz eins, Ziffer eins, tritt anstelle des Zitates „BGBl. römisch eins Nr. 74/2008“ das Zitat „BGBl. römisch eins Nr. 51/2015“.

Novellierungsanordnung 7, Im Paragraph 4 a, Absatz 2, tritt anstelle des Zitates „§ 2 Absatz eins, Litera , das Zitat „§ 2 Absatz eins, Litera ,

Der Präsident

Penz

Der Landeshauptmann

Pröll