LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Jänner 2015

15. Kundmachung:

NÖ Pensionsanpassungsverordnung 2015 - Berichtigung

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Paragraph 13, des NÖ Verlautbarungsgesetzes, Landesgesetzblatt 0700-0:

Kundmachung über die Berichtigung der NÖ Pensionsanpassungsverordnung 2015

Die NÖ Pensionsanpassungsverordnung 2015, LGBl. 2200/2-0, wird wie folgt berichtigt:

Paragraph 2, Absatz 3, lautet:

  1. Absatz 3Abweichend von Paragraph 2, Absatz 2, ist im Kalenderjahr 2015 bei vor dem 1. Jänner 1957 geborenen Beamten, die sich am 31. Dezember 2006 im Dienststand befunden haben, bei den ersten drei Anpassungen ihrer Ruhebezüge oder der von diesen abgeleiteten Versorgungsbezüge die Anpassung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2015 dergestalt vorzunehmen, dass Ruhe- und Versorgungsbezüge
    1. Ziffer eins
      bis zum Betrag von € 2.790,- mit dem Faktor 1,017 zu vervielfachen sind und
    2. Ziffer 2
      mit einem € 2.790,- übersteigenden Betrag im Ausmaß von € 47,43 zu erhöhen sind.“

NÖ Landesregierung

Pröll

Landeshauptmann