LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Jänner 2015

14. Kundmachung:

Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer in der Fassung vom 1. Jänner 2012

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG:

Kundmachung über die Gesetzwidrigkeit des Paragraph 30, Absatz eins, der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, römisch fünf 62/2014-6, ausgesprochen, dass die in Paragraph 30, Absatz eins, der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge

“und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt“

gesetzwidrig war.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 8. Jänner 2015 zugestellt.

NÖ Landesregierung

Pröll

Landeshauptmann