Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 7. Mai 2024 | www.ris.bka.gv.at |
32. Verordnung: | Kärntner Almschutzgebietsverordnung |
Auf Grund des Paragraph 3, des Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetzes – K-AWSG, Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2024,, wird verordnet:
Auf den in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Gebieten sind geeignete Maßnahmen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren vor Angriffen von Wölfen als andere zufriedenstellende Lösung nicht möglich oder nicht zumutbar.
Die Landesregierung hat die in der Anlage angeführten Almschutzgebiete regelmäßig, zumindest jedoch alle drei Jahre, auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 3, Absatz eins, K-AWSG zu überprüfen.
Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.
Für die Kärntner Landesregierung, Der Landeshauptmann:, Mag. Dr. K a i s e r