Fundstelle
LGBl. Nr. 90/2014 90. StückLandesgesetzblatt Nr. 90 aus 2014, 90. Stück
Kurztitel
Pflegekindergeldverordnung, Änderung
Text
Verordnung
der Landesregierung über eine
Änderung der Pflegekindergeldverordnung
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/2013, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 27, Absatz 2, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2013,, wird verordnet:
Die Pflegekindergeldverordnung, LGBl. Nr. 54/2013, in der Fassung LGBl. Nr. 71/2013, wird wie folgt geändert:Die Pflegekindergeldverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 2013,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2013,, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Ausdrücke „504 Euro“, „559 Euro“, „630 Euro“, „676 Euro“ und „741 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „512 Euro“, „568 Euro“, „641 Euro“, „687 Euro“ und „754 Euro“ ersetzt.Im Paragraph eins, Absatz eins, werden die Ausdrücke „504 Euro“, „559 Euro“, „630 Euro“, „676 Euro“ und „741 Euro“ in der angeführten Reihenfolge durch die Ausdrücke „512 Euro“, „568 Euro“, „641 Euro“, „687 Euro“ und „754 Euro“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird der Ausdruck „310 Euro“ durch den Ausdruck „315 Euro“ ersetzt.Im Paragraph eins, Absatz 3, wird der Ausdruck „310 Euro“ durch den Ausdruck „315 Euro“ ersetzt.
Dem § 3 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:Dem Paragraph 3, Absatz 3, wird folgender Absatz 4, angefügt:
„(4)Absatz 4Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, LGBl. Nr. 90/2014, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.“Die Verordnung über eine Änderung der Pflegekindergeldverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2014,, tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.“