Datum der Kundmachung

11.12.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 76 aus 2014, 76. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Text

Regierungsvorlage 10/2014

Kundmachungdes Landeshauptmannes über die staatsrechtliche Vereinbarunggemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen überden Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Paragraph eins,

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, des Kundmachungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 1989,, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 19. November 2014 genehmigt.

Paragraph 2,

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 3, Absatz 3, am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten.

Anlage

Vereinbarunggemäß Artikel 15 a, B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen überden Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Der Bund – vertreten durch die Bundesregierung – und die unterzeichnenden Länder – jeweils vertreten durch den Landeshauptmann –, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2011,, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Dem Artikel 4, Absatz 2, wird angefügt:
    „Die für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in der Höhe von 37,6 Millionen Euro können auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden, wobei 50.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden dürfen.“

  1. Ziffer 2
    In Artikel 4, Absatz 5, wird die Wendung „2014/2015“ durch die Wendung „2018/2019“ ersetzt.

Artikel 2

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 192 aus 2013,, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    In Artikel 4, Absatz eins, wird der Betrag „78.534.000,00 Euro“ durch den Betrag „28.292.508,74 Euro“ ersetzt.

  1. Ziffer 2
    In Artikel 4, Absatz 2, wird die Tabelle betreffend das Jahr 2014 durch folgende Tabelle ersetzt:

                                  „2014

                     Gesamtsumme        Davon auch für Infrastruktur

                       in Euro                      in Euro

                     (höchstens)                  (höchstens)

Burgenland            769.526,66 €                 769.526,66 €

Kärnten                          -                            -

Niederösterreich    5.354.049,06 €               5.354.049,06 €

Oberösterreich      3.452.882,82 €               3.452.882,82 €

Salzburg            2.617.339,49 €               2.617.339,49 €

Steiermark          2.955.475,17 €               2.955.475,17 €

Tirol               2.032.969,64 €               2.032.969,64 €

Vorarlberg            900.980,61 €                 900.980,61 €

Wien               10.209.285,29 €              10.209.285,29 €

Österreich         28.292.508,74 €              28.292.508,74 €“

  1. Ziffer 3
    In Artikel 5, Absatz eins, wird der Betrag „375.402.000,00 Euro“ durch den Betrag „425.643.491,26 Euro“ ersetzt.

  1. Ziffer 4
    In Artikel 5, Absatz eins, wird in der Tabelle 2017 der Betrag „88.678.000,00 €“ durch den Betrag „113.798.745,60 €“ ersetzt.

  1. Ziffer 5
    In Artikel 5, Absatz eins, wird in der Tabelle 2018 der Betrag „78.333.000,01 €“ durch den Betrag „103.453.745,67 €“ ersetzt.

  1. Ziffer 6
    In Artikel 5, Absatz 2, wird die Tabelle betreffend das Jahr 2015 durch folgende Tabelle ersetzt:

                                  „2015

                    Gesamtsumme     Davon auch für

                      in Euro        Infrastruktur

                    (höchstens)         in Euro

                                      (höchstens)

Burgenland          3.712.179,60 €    2.743.748,84 €

Kärnten             7.308.628,49 €    6.923.600,89 €

Niederösterreich   21.026.632,33 €   14.545.945,44 €

Oberösterreich     14.337.218,53 €   14.009.406,35 €

Salzburg            6.918.750,92 €    3.930.694,09 €

Steiermark         15.352.158,75 €   11.991.271,47 €

Tirol               9.220.345,80 €    6.693.336,33 €

Vorarlberg          3.929.825,44 €    3.655.552,51 €

Wien               27.562.260,14 €   10.721.835,71 €

Österreich        109.368.000,00 €   75.215.391,63 €“

  1. Ziffer 7
    In Artikel 5, Absatz 2, wird die Tabelle betreffend das Jahr 2017 durch folgende Tabelle ersetzt:

                                  „2017

                    Gesamtsumme     Davon auch für

                      in Euro        Infrastruktur

                    (höchstens)         in Euro

                                      (höchstens)

Burgenland          3.957.958,65 €    1.354.462,89 €

Kärnten             8.561.666,51 €    2.669.236,18 €

Niederösterreich   21.921.143,80 €    7.671.986,92 €

Oberösterreich     21.915.356,50 €    6.732.185,90 €

Salzburg            6.785.284,48 €    2.524.444,51 €

Steiermark         17.218.175,89 €    5.762.376,25 €

Tirol               9.770.007,97 €    3.364.227,39 €

Vorarlberg          5.624.126,45 €    1.756.666,40 €

Wien               18.045.025,35 €    8.069.513,55 €

Österreich        113.798.745,60 €   39.905.099,99 €“

  1. Ziffer 8
    In Artikel 5, Absatz 2, wird die Tabelle betreffend das Jahr 2018 durch folgende Tabelle ersetzt:

                                  „2018

                    Gesamtsumme     Davon auch für

                      in Euro        Infrastruktur

                    (höchstens)         in Euro

                                      (höchstens)

Burgenland          3.606.827,63 €    1.479.798,41 €

Kärnten             7.869.693,60 €    3.677.963,17 €

Niederösterreich   19.932.257,55 €    7.884.278,69 €

Oberösterreich     20.170.104,32 €    9.597.975,58 €

Salzburg            6.130.847,38 €    2.166.495,72 €

Steiermark         15.724.337,21 €    6.675.183,71 €

Tirol               8.897.865,51 €    3.614.730,79 €

Vorarlberg          5.168.728,18 €    2.410.084,32 €

Wien               15.953.084,29 €    3.280.835,28 €

Österreich        103.453.745,67 €   40.787.345,67 €“

Artikel 3

  1. Absatz einsSind die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten seitens des Bundes bis zum Ablauf des 14. November 2014 erfüllt, so tritt diese Vereinbarung mit 15. November 2014 zwischen dem Bund und jenen Ländern in Kraft, die die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllen und deren Mitteilungen über die Erfüllung dieser Voraussetzungen bis zum Ablauf des 14. November 2014 beim Bundeskanzleramt vorliegen.
  2. Absatz 2Tritt die Vereinbarung nicht nach Absatz eins, mit 15. November 2014 in Kraft, so tritt diese Vereinbarung mit Monatsersten desjenigen Monats in Kraft, der dem Monat, in dem die Voraussetzungen vom Bund und zumindest einem Land erfüllt sind, folgt.
  3. Absatz 3Nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Absatz 2, wird diese gegenüber den anderen Ländern mit Monatsersten desjenigen Monats wirksam, der dem Monat, in dem die Voraussetzungen gemäß Absatz eins, erfüllt sind, folgt.
  4. Absatz 4Das Bundeskanzleramt wird dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz eins,, 2 oder 3 mitteilen.
  5. Absatz 5Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.