Datum der Kundmachung

02.12.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 2014, 70. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Genehmigung einer Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Blumenegg-Walgau

Text

Verordnung
der Landesregierung betreffend die Genehmigung
einer Änderung der Vereinbarung über die Bildung des
Gemeindeverbandes Personennahverkehr Blumenegg-Walgau

Auf Grund des Paragraph 93, Absatz eins, des Gemeindegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 1985,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2012,, wird verordnet:

Der in der Anlage wiedergegebene Beschluss der Verbandsversammlung des „Gemeindeverbandes Personennahverkehr Walgau“ vom 24.01.2014 betreffend eine Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Blumenegg-Walgau wird genehmigt.

Anlage

Beschluss
der Verbandsversammlung des „Gemeindeverbandes

Personennahverkehr Walgau“ vom 24. Jänner 2014 betreffend eine
Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes

Personennahverkehr Blumenegg-Walgau

Die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Personennahverkehr Blumenegg-Walgau“ wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Der Titel hat zu lauten:

„Vereinbarung über die Bildung des
Gemeindeverbandes Personennahverkehr Walgau“

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph eins, haben die Absatz eins und 2 zu lauten:
  1. Absatz einsDie Stadt Bludenz und die Gemeinden Bludesch, Thüringen, Ludesch, Nüziders, Nenzing, Schlins, Satteins, Frastanz, Röns, Schnifis, Düns und Dünserberg bilden einen Gemeindeverband.
  2. Absatz 2Der Gemeindeverband führt den Namen „Gemeindeverband Personennahverkehr Walgau“. Er hat seinen Sitz in der Stadt Bludenz.“