Datum der Kundmachung

13.11.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2014, 69. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch, Änderung

Text

Verordnung
der Landesregierung über die Änderung der Verordnung
über die Zulässigerklärung der Widmung

einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch

Auf Grund der Paragraphen 6, Absatz eins und 15 Absatz eins, des Raumplanungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1999, und Nr. 23/2006, wird verordnet:

Die Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch, Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Im ersten Satz wird der Ausdruck „5160/10“ durch den Ausdruck „5156/10“ ersetzt.