13.11.2014
Landesgesetzblatt Nr. 69 aus 2014, 69. Stück
Vorarlberg
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch, Änderung
Verordnung
der Landesregierung über die Änderung der Verordnung
über die Zulässigerklärung der Widmung
einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch
Auf Grund der Paragraphen 6, Absatz eins und 15 Absatz eins, des Raumplanungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1999, und Nr. 23/2006, wird verordnet:
Die Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Feldkirch, Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 2014,, wird wie folgt geändert:
Im ersten Satz wird der Ausdruck „5160/10“ durch den Ausdruck „5156/10“ ersetzt.