Fundstelle
LGBl. Nr. 61/2014 61. StückLandesgesetzblatt Nr. 61 aus 2014, 61. Stück
Text
Regierungsvorlage 54/2014
Gesetz
über eine Änderung des Schulratgesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Schulratgesetz, LGBl. Nr. 35/1963, Nr. 30/1985 und Nr. 6/2004, wird wie folgt geändert:Das Schulratgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 1963,, Nr. 30/1985 und Nr. 6/2004, wird wie folgt geändert:
Der Titel des Gesetzes lautet:
„Gesetz über die Zusammensetzung des Kollegiums des Landesschulrates
(Schulratgesetz)“
Vor dem § 1 entfällt die Abschnittsbezeichnung „I. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Landesschulrat“.Vor dem Paragraph eins, entfällt die Abschnittsbezeichnung „I. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Landesschulrat“.
Nach dem § 3 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:Nach dem Paragraph 3, Absatz 2, wird folgender Absatz 3, eingefügt:
„(3)Absatz 3Die Landesregierung hat zusätzlich einen Lehrer einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule sowie einen Vater oder eine Mutter eines Kindes, das eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besucht, als Mitglieder mit beratender Stimme namhaft zu machen.“
Im § 3 werden die bisherigen Abs. 3 und 4 als Abs. 4 und 5 bezeichnet.Im Paragraph 3, werden die bisherigen Absatz 3 und 4 als Absatz 4 und 5 bezeichnet.
Der nunmehrige § 3 Abs. 4 lautet:Der nunmehrige Paragraph 3, Absatz 4, lautet:
„Ferner gehört dem Kollegium des Landesschulrates ein von der Landesschülervertretung zu entsendendes Mitglied mit beratender Stimme an.“
Im nunmehrigen § 3 Abs. 5 wird der Ausdruck „Abs. 2 und 3“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 4“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 3, Absatz 5, wird der Ausdruck „Abs. 2 und 3“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 4“ ersetzt.
Der bisherige § 3a wird als § 4 bezeichnet.Der bisherige Paragraph 3 a, wird als Paragraph 4, bezeichnet.
Der II. Abschnitt entfällt.Der römisch II. Abschnitt entfällt.
Die Abschnittsbezeichnung „III. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Gemeinsame Bestimmungen“ entfallen.
Die bisherigen §§ 7 bis 10 werden als §§ 5 bis 8 bezeichnet.Die bisherigen Paragraphen 7 bis 10 werden als Paragraphen 5 bis 8 bezeichnet.
Im nunmehrigen § 5 entfällt der Abs. 1 und werden die bisherigen Abs. 2 und 3 als Abs. 1 und 2 bezeichnet; im nunmehrigen Abs. 1 wird die Wortfolge „einem Kollegium“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt; im nunmehrigen Abs. 2 wird die Wortfolge „den Kollegien des Landesschulrates oder eines Bezirksschulrates“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 5, entfällt der Absatz eins und werden die bisherigen Absatz 2 und 3 als Absatz eins und 2 bezeichnet; im nunmehrigen Absatz eins, wird die Wortfolge „einem Kollegium“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt; im nunmehrigen Absatz 2, wird die Wortfolge „den Kollegien des Landesschulrates oder eines Bezirksschulrates“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 6 Abs. 1 erster Satz werden die Wortfolge „im § 2, § 3 Abs. 2, § 5 und § 6 Abs. 2“ durch die Wortfolge „im § 2 sowie § 3 Abs. 2 und Abs. 3“ sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz eins, erster Satz werden die Wortfolge „im Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 5 und Paragraph 6, Absatz 2 “, durch die Wortfolge „im Paragraph 2, sowie Paragraph 3, Absatz 2 und Absatz 3 “, sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 6 Abs. 1 zweiter Satz werden der Ausdruck „Abs. 3“ durch den Ausdruck „Abs. 4“ und die Wortfolge „des Landes-Schülerbeirates“ durch die Wortfolge „der Landesschülervertretung“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz eins, zweiter Satz werden der Ausdruck „Abs. 3“ durch den Ausdruck „Abs. 4“ und die Wortfolge „des Landes-Schülerbeirates“ durch die Wortfolge „der Landesschülervertretung“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „ein Kollegium“ durch die Wortfolge „das Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt und entfällt das Wort „stimmberechtigten“.Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz 2, wird die Wortfolge „ein Kollegium“ durch die Wortfolge „das Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt und entfällt das Wort „stimmberechtigten“.
Im nunmehrigen § 7 Abs. 1 und Abs. 2 werden jeweils die Wortfolge „eines Kollegiums“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz eins und Absatz 2, werden jeweils die Wortfolge „eines Kollegiums“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 7 Abs. 3 lit. c wird die Wortfolge „schulbesuchender Kinder sind“ durch die Wortfolge „von Kindern sind, die eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besuchen“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 3, Litera c, wird die Wortfolge „schulbesuchender Kinder sind“ durch die Wortfolge „von Kindern sind, die eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besuchen“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 7 Abs. 3 lit. d wird nach der Wortfolge „als Lehrer“ die Wortfolge „an einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule“ eingefügt.Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 3, Litera d, wird nach der Wortfolge „als Lehrer“ die Wortfolge „an einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule“ eingefügt.
Im nunmehrigen § 7 Abs. 4 werden der Ausdruck „§ 8 Abs. 1“ durch den Ausdruck „§ 6 Abs. 1“ und die Wortfolge „zuständige Kollegium“ durch die Wortfolge „Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 4, werden der Ausdruck „§ 8 Absatz eins “, durch den Ausdruck „§ 6 Absatz eins “ und die Wortfolge „zuständige Kollegium“ durch die Wortfolge „Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.
Im nunmehrigen § 8 Abs. 1 werden der Ausdruck „§ 8 Abs. 1“ durch den Ausdruck „§ 6 Abs. 1“ sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.Im nunmehrigen Paragraph 8, Absatz eins, werden der Ausdruck „§ 8 Absatz eins “, durch den Ausdruck „§ 6 Absatz eins “, sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.
Nach dem nunmehrigen § 8 wird folgender § 9 angefügt:Nach dem nunmehrigen Paragraph 8, wird folgender Paragraph 9, angefügt:
„§ 9
Inkrafttreten
Das Gesetz über eine Änderung des Schulratgesetzes, LGBl. Nr. 61/2014, tritt am 1. August 2014 in Kraft.“Das Gesetz über eine Änderung des Schulratgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2014,, tritt am 1. August 2014 in Kraft.“