Datum der Kundmachung

09.09.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2014, 61. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Schulratgesetz, Änderung

Text

Regierungsvorlage 54/2014

Gesetz
über eine Änderung des Schulratgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Schulratgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 1963,, Nr. 30/1985 und Nr. 6/2004, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Der Titel des Gesetzes lautet:

„Gesetz über die Zusammensetzung des Kollegiums des Landesschulrates

(Schulratgesetz)“

  1. Ziffer 2
    Vor dem Paragraph eins, entfällt die Abschnittsbezeichnung „I. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Landesschulrat“.

  1. Ziffer 3
    Nach dem Paragraph 3, Absatz 2, wird folgender Absatz 3, eingefügt:
  1. Absatz 3Die Landesregierung hat zusätzlich einen Lehrer einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule sowie einen Vater oder eine Mutter eines Kindes, das eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besucht, als Mitglieder mit beratender Stimme namhaft zu machen.“

  1. Ziffer 4
    Im Paragraph 3, werden die bisherigen Absatz 3 und 4 als Absatz 4 und 5 bezeichnet.

  1. Ziffer 5
    Der nunmehrige Paragraph 3, Absatz 4, lautet:
    „Ferner gehört dem Kollegium des Landesschulrates ein von der Landesschülervertretung zu entsendendes Mitglied mit beratender Stimme an.“

  1. Ziffer 6
    Im nunmehrigen Paragraph 3, Absatz 5, wird der Ausdruck „Abs. 2 und 3“ durch den Ausdruck „Abs. 2 bis 4“ ersetzt.

  1. Ziffer 7
    Der bisherige Paragraph 3 a, wird als Paragraph 4, bezeichnet.

  1. Ziffer 8
    Der römisch II. Abschnitt entfällt.

  1. Ziffer 9
    Die Abschnittsbezeichnung „III. Abschnitt“ sowie die Abschnittsüberschrift „Gemeinsame Bestimmungen“ entfallen.

  1. Ziffer 10
    Die bisherigen Paragraphen 7 bis 10 werden als Paragraphen 5 bis 8 bezeichnet.

  1. Ziffer 11
    Im nunmehrigen Paragraph 5, entfällt der Absatz eins und werden die bisherigen Absatz 2 und 3 als Absatz eins und 2 bezeichnet; im nunmehrigen Absatz eins, wird die Wortfolge „einem Kollegium“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt; im nunmehrigen Absatz 2, wird die Wortfolge „den Kollegien des Landesschulrates oder eines Bezirksschulrates“ durch die Wortfolge „dem Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.

  1. Ziffer 12
    Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz eins, erster Satz werden die Wortfolge „im Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 5 und Paragraph 6, Absatz 2 “, durch die Wortfolge „im Paragraph 2, sowie Paragraph 3, Absatz 2 und Absatz 3 “, sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.

  1. Ziffer 13
    Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz eins, zweiter Satz werden der Ausdruck „Abs. 3“ durch den Ausdruck „Abs. 4“ und die Wortfolge „des Landes-Schülerbeirates“ durch die Wortfolge „der Landesschülervertretung“ ersetzt.

  1. Ziffer 14
    Im nunmehrigen Paragraph 6, Absatz 2, wird die Wortfolge „ein Kollegium“ durch die Wortfolge „das Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt und entfällt das Wort „stimmberechtigten“.

  1. Ziffer 15
    Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz eins und Absatz 2, werden jeweils die Wortfolge „eines Kollegiums“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.

  1. Ziffer 16
    Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 3, Litera c, wird die Wortfolge „schulbesuchender Kinder sind“ durch die Wortfolge „von Kindern sind, die eine in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallende Schule besuchen“ ersetzt.

  1. Ziffer 17
    Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 3, Litera d, wird nach der Wortfolge „als Lehrer“ die Wortfolge „an einer in die Zuständigkeit des Landesschulrates fallenden Schule“ eingefügt.

  1. Ziffer 18
    Im nunmehrigen Paragraph 7, Absatz 4, werden der Ausdruck „§ 8 Absatz eins “, durch den Ausdruck „§ 6 Absatz eins “ und die Wortfolge „zuständige Kollegium“ durch die Wortfolge „Kollegium des Landesschulrates“ ersetzt.

  1. Ziffer 19
    Im nunmehrigen Paragraph 8, Absatz eins, werden der Ausdruck „§ 8 Absatz eins “, durch den Ausdruck „§ 6 Absatz eins “, sowie die Wortfolge „der Kollegien“ durch die Wortfolge „des Kollegiums des Landesschulrates“ ersetzt.

  1. Ziffer 20
    Nach dem nunmehrigen Paragraph 8, wird folgender Paragraph 9, angefügt:

„§ 9

Inkrafttreten

Das Gesetz über eine Änderung des Schulratgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 61 aus 2014,, tritt am 1. August 2014 in Kraft.“