Fundstelle
LGBl. Nr. 57/2014 57. StückLandesgesetzblatt Nr. 57 aus 2014, 57. Stück
Kurztitel
Planzeichenverordnung, Änderung
Text
Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der
Planzeichenverordnung
Auf Grund der §§ 12 Abs. 6 und 28 Abs. 5 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 12, Absatz 6 und 28 Absatz 5, des Raumplanungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1996,, wird verordnet:
Die Planzeichenverordnung, LGBl. Nr. 50/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 6/2007, Nr. 59/2008, Nr. 28/2009 und Nr. 49/2011, wird wie folgt geändert:Die Planzeichenverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 50 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 6 aus 2007,, Nr. 59/2008, Nr. 28/2009 und Nr. 49/2011, wird wie folgt geändert:
Im § 4 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:Im Paragraph 4, wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Änderungen sind im Maßstab 1:5000 oder größer darzustellen.“
Im § 5 Abs. 1 wird die Wortfolge „in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 oder 1:5000“ durch die Wortfolge „im Maßstab 1:5000 oder größer“ ersetzt.Im Paragraph 5, Absatz eins, wird die Wortfolge „in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000 oder 1:5000“ durch die Wortfolge „im Maßstab 1:5000 oder größer“ ersetzt.
Im § 6 Abs. 4 lit. i wird die Wortfolge „oder Hinweis auf Entfall der Genehmigungspflicht“ durch die Wortfolge „ausgenommen im Fall des § 29 Abs. 5 zweiter Satz des Raumplanungsgesetzes“ ersetzt.Im Paragraph 6, Absatz 4, Litera i, wird die Wortfolge „oder Hinweis auf Entfall der Genehmigungspflicht“ durch die Wortfolge „ausgenommen im Fall des Paragraph 29, Absatz 5, zweiter Satz des Raumplanungsgesetzes“ ersetzt.