19.08.2014
Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2014, 55. Stück
Vorarlberg
Öffnungszeiten aus Anlass „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ in Götzis
Verordnung
des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten aus Anlass
„EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ am 5. September 2014
in der Marktgemeinde Götzis
Auf Grund des Paragraph 4 a, Absatz eins, Ziffer 3, des Öffnungszeitengesetzes 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2003,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2007,, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Götzis dürfen aus Anlass „EINKAUF ERLEBEN Lifestyle- und Modenacht“ die im Lageplan der Marktgemeinde Götzis vom 11.6.2014, M 1:3.500, innerhalb der gelben Umrandung gelegenen Verkaufsstellen1 im Sinne des Paragraph eins, des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 5. September 2014 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
1 Der Lageplan liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie im Marktgemeindeamt Götzis während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.