Datum der Kundmachung

14.08.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 2014, 54. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Baueingabeverordnung, Änderung

Text

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung

Aufgrund des Paragraph 21, des Baugesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2001,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2007, und Nr. 22/2014, wird verordnet:

Die Baueingabeverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 2001,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 2007, und Nr. 85/2012, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 9, angefügt:
    „(9) Der Energieausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein.“

  1. Ziffer 2
    Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 3, angefügt:
    „(3) Die Landesregierung hat eine Liste der qualifizierten
    Personen (Absatz 2,), die Energieausweise erstellen, der Öffentlichkeit auf geeignete Weise (z.B. im Internet auf der Homepage des Landes Vorarlberg) zur Verfügung zu stellen. Diese Liste ist regelmäßig zu aktualisieren.“

  1. Ziffer 3
    Die Anhänge A bis C werden durch folgende Anhänge A bis C ersetzt:

Die Anhänge können aus drucktechnischen Gründen nicht dargestellt werden.