Datum der Kundmachung

14.08.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2014, 52. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach

Text

Verordnung
der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung

einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach

Auf Grund der Paragraphen 6, Absatz eins und 15 Absatz eins, des Raumplanungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1999, und Nr. 23/2006, wird verordnet:

Im Bereich des Grundstücks GST-NR 3210/1, GB Lauterach, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß an Verkaufsflächen von 850 m² für sonstige Waren (Paragraph 15, Absatz eins, Litera a, Ziffer 2, RPG), hievon maximal 681 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.