14.08.2014
Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2014, 52. Stück
Vorarlberg
Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach
Verordnung
der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung
einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach
Auf Grund der Paragraphen 6, Absatz eins und 15 Absatz eins, des Raumplanungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1996,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 1999, und Nr. 23/2006, wird verordnet:
Im Bereich des Grundstücks GST-NR 3210/1, GB Lauterach, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß an Verkaufsflächen von 850 m² für sonstige Waren (Paragraph 15, Absatz eins, Litera a, Ziffer 2, RPG), hievon maximal 681 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, für zulässig erklärt.