12.08.2014
Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2014, 47. Stück
Vorarlberg
Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf der L 200 Bregenzerwaldstraße und der L 198 Lechtalstraße
Verordnung
der Landesregierung, mit der auf der L 200 Bregenzerwaldstraße
und der L 198 Lechtalstraße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 7,5 Tonnen erlassen wird
Aufgrund des Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 94 a, der Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, in der geltenden Fassung, wird im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs angeordnet:
Paragraph eins,
Paragraph 2,
Von diesem Fahrverbot nach Paragraph eins, sind ausgenommen:
Paragraph 3,
Unter die Ausnahmebestimmung des Paragraph 2, Litera b und c fallen nur jene Ladetätigkeiten, bei denen mehr als die Hälfte der Ladung – bezogen auf deren Gewicht – be- oder/und entladen wird.
Paragraph 4,
Die Verordnung tritt mit 14. August 2014 in Kraft.