07.08.2014
Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2014, 43. Stück
Vorarlberg
Aufhebung einer Widmung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hörbranz durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung
der Landesregierung über die Aufhebung einer Widmung im
Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hörbranz
durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 23. Juni 2014,
römisch fünf 70/2013, den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hörbranz in der Fassung der 76. Änderung, von der Gemeindevertretung beschlossen am 2. Mai 2012, von der Vorarlberger Landesregierung genehmigt mit Bescheid vom 8. August 2012, berichtigt mit Bescheid vom 20. August 2012, kundgemacht am 27. August 2012, soweit er sich auf die von der
76. Änderung erfassten Flächen bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.