22.07.2014
Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2014, 42. Stück
Vorarlberg
Öffnungszeiten aus Anlass der „Modelust“ in Lustenau
Verordnung
des Landeshauptmannes über die Offenhaltezeiten aus Anlass
der „Modelust“ am 8. August 2014 in der Marktgemeinde Lustenau
Auf Grund des Paragraph 4 a, Absatz eins, Ziffer 3, des Öffnungszeitengesetzes 2003, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2003,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2007,, wird verordnet:
In der Marktgemeinde Lustenau dürfen aus Anlass der „Modelust“ die im Lageplan der Marktgemeinde Lustenau vom 6. Juni 2014, M 1:5000, innerhalb der gelben Umrandung gelegenen Verkaufsstellen*) im Sinne des Paragraph eins, des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 8. August 2014 bis 23 Uhr offen gehalten werden.
*) Der Lageplan liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung, in
der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn sowie im Marktgemeindeamt Lustenau während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.