Datum der Kundmachung

17.07.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2014, 41. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Hauptschulsprengelverordnung, Änderung

Text

Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der
Hauptschulsprengelverordnung

Auf Grund der Paragraphen 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 1998,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2000, und Nr. 4/2014, wird verordnet:

Die Hauptschulsprengelverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 1979,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 1981,, Nr. 17/1987, Nr. 8/1990, Nr. 25/1992, Nr. 69/1998, Nr. 32/2001, Nr. 25/2002, Nr. 32/2003, Nr. 45/2004, Nr. 39/2005, Nr. 46/2008, Nr. 63/2009, Nr. 51/2011 und Nr. 15/2012, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Der Titel der Verordnung lautet:

„Verordnung der Landesregierung über die Schulsprengel
der öffentlichen Hauptschulen und öffentlichen Neuen Mittelschulen

(Hauptschul- und Neue Mittelschulsprengelverordnung)“

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph eins, wird im Einleitungssatz nach dem Wort „Hauptschulen“ die Wortfolge „und öffentlichen Neuen Mittelschulen“ eingefügt.

  1. Ziffer 3
    Im Paragraph eins, wird in den Buchstaben A, C und D das Wort „Hauptschule“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Wortfolge „Neue Mittelschule“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

  1. Ziffer 4
    Im Paragraph eins,, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Großes Walsertal nach dem Wort „Litze“ die Wortfolge „und aus dem Gemeindegebiet Ludesch der Ortsteil Ludescherberg“ angefügt.

  1. Ziffer 5
    Im Paragraph eins,, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Dorf die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg ohne den Sprengel der Volksschule Gantschier und ohne das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen die Parzelle Lutt“ durch die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg, ausgenommen der Sprengel der Volksschule Gantschier und die Parzelle Lutt“ ersetzt.

  1. Ziffer 6
    Im Paragraph eins,, Buchstabe A, entfällt im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Grüt die Wortfolge „das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen“.

  1. Ziffer 7
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Alberschwende“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Alberschwende“ ersetzt.

  1. Ziffer 8
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Au“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Au“ ersetzt.

  1. Ziffer 9
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.

  1. Ziffer 10
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.

  1. Ziffer 11
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Rieden“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.

  1. Ziffer 12
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.

  1. Ziffer 13
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Vorkloster“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Vorkloster“ ersetzt.

  1. Ziffer 14
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Vorkloster die Wortfolge „Hauptschule Rieden“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.

  1. Ziffer 15
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Doren“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Doren“ ersetzt.

  1. Ziffer 16
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hard-Markt:
    Pflichtsprengel: Gemeindegebiet nördlich der Betonstraße.
Hauptschule Hard-Mittelweiherburg: Pflichtsprengel: Gemeindegebiet Hard südlich der Betonstraße und Gemeindegebiet Fußach mit Ausnahme des Ortsteiles Birkenfeld bis zum Gasthaus Löwen.“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hard-Markt und Neue Mittelschule Hard-Mittelweiherburg: Gemeinsamer Schulsprengel: Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hard und Gemeindegebiet Fußach mit Ausnahme des Ortsteiles Birkenfeld bis zum Gasthaus Löwen.“ ersetzt.

  1. Ziffer 17
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hittisau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hittisau“ ersetzt.

  1. Ziffer 18
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Höchst“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Höchst“ ersetzt.

  1. Ziffer 19
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hörbranz“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hörbranz“ ersetzt.

  1. Ziffer 20
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Kleinwalsertal“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Kleinwalsertal“ ersetzt.

  1. Ziffer 21
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lauterach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lauterach“ ersetzt.

  1. Ziffer 22
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird bei der Hauptschule Lingenau im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.

  1. Ziffer 23
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lochau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lochau“ ersetzt.

  1. Ziffer 24
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Schwarzach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Schwarzach“ ersetzt.

  1. Ziffer 25
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Wolfurt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Wolfurt“ ersetzt.

  1. Ziffer 26
    Im Paragraph eins,, Buchstabe B, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Wolfurt:
„Gebiet der Gemeinden Kennelbach und Wolfurt.“

  1. Ziffer 27
    Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bergmannstraße die Wortfolge „Gütle, Kehlegg und Watzenegg“ durch die Wortfolge „Kehlegg, Watzenegg und Gütle mit Ausnahme des Ortsteils Ebnit“ ersetzt.

  1. Ziffer 28
    Im Paragraph eins,, Buchstabe C, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Hasenfeld:
„Gebiet der Marktgemeinde Lustenau südlich der Dornbirner Straße – Grindelstraße bis zum Beginn der Reichshofstraße und südlich des Gasthauses Taverne Richtung Rheindamm.“

  1. Ziffer 29
    Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Kirchdorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.

  1. Ziffer 30
    Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Rheindorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.

  1. Ziffer 31
    Im Paragraph eins,, Buchstabe D, entfällt bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Satteins die Wortfolge „Berechtigungssprengel: Gebiet des Volksschulsprengels Dünserberg.“

  1. Ziffer 32
    Im Paragraph eins,, Buchstabe D, lautet der Berechtigungssprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Zwischenwasser:
„Gebiet des Volksschulsprengels Laterns-Thal.“