Fundstelle
LGBl. Nr. 41/2014 41. StückLandesgesetzblatt Nr. 41 aus 2014, 41. Stück
Kurztitel
Hauptschulsprengelverordnung, Änderung
Text
Verordnung
der Landesregierung über eine Änderung der
Hauptschulsprengelverordnung
Auf Grund der §§ 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 45/2000 und Nr. 4/2014, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 17 und 18 des Schulerhaltungsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 1998,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 45 aus 2000, und Nr. 4/2014, wird verordnet:
Die Hauptschulsprengelverordnung, LGBl. Nr. 42/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 27/1981, Nr. 17/1987, Nr. 8/1990, Nr. 25/1992, Nr. 69/1998, Nr. 32/2001, Nr. 25/2002, Nr. 32/2003, Nr. 45/2004, Nr. 39/2005, Nr. 46/2008, Nr. 63/2009, Nr. 51/2011 und Nr. 15/2012, wird wie folgt geändert:Die Hauptschulsprengelverordnung, Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 1979,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 1981,, Nr. 17/1987, Nr. 8/1990, Nr. 25/1992, Nr. 69/1998, Nr. 32/2001, Nr. 25/2002, Nr. 32/2003, Nr. 45/2004, Nr. 39/2005, Nr. 46/2008, Nr. 63/2009, Nr. 51/2011 und Nr. 15/2012, wird wie folgt geändert:
Der Titel der Verordnung lautet:
„Verordnung der Landesregierung über die Schulsprengel
der öffentlichen Hauptschulen und öffentlichen Neuen Mittelschulen
(Hauptschul- und Neue Mittelschulsprengelverordnung)“
Im § 1 wird im Einleitungssatz nach dem Wort „Hauptschulen“ die Wortfolge „und öffentlichen Neuen Mittelschulen“ eingefügt.Im Paragraph eins, wird im Einleitungssatz nach dem Wort „Hauptschulen“ die Wortfolge „und öffentlichen Neuen Mittelschulen“ eingefügt.
Im § 1 wird in den Buchstaben A, C und D das Wort „Hauptschule“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Wortfolge „Neue Mittelschule“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.Im Paragraph eins, wird in den Buchstaben A, C und D das Wort „Hauptschule“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Wortfolge „Neue Mittelschule“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.
Im § 1, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Großes Walsertal nach dem Wort „Litze“ die Wortfolge „und aus dem Gemeindegebiet Ludesch der Ortsteil Ludescherberg“ angefügt.Im Paragraph eins,, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Großes Walsertal nach dem Wort „Litze“ die Wortfolge „und aus dem Gemeindegebiet Ludesch der Ortsteil Ludescherberg“ angefügt.
Im § 1, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Dorf die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg ohne den Sprengel der Volksschule Gantschier und ohne das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen die Parzelle Lutt“ durch die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg, ausgenommen der Sprengel der Volksschule Gantschier und die Parzelle Lutt“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe A, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Dorf die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg ohne den Sprengel der Volksschule Gantschier und ohne das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen die Parzelle Lutt“ durch die Wortfolge „Gemeindegebiet von Bartholomäberg, ausgenommen der Sprengel der Volksschule Gantschier und die Parzelle Lutt“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe A, entfällt im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Grüt die Wortfolge „das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen“.Im Paragraph eins,, Buchstabe A, entfällt im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Schruns-Grüt die Wortfolge „das Gebiet westlich des Fritzentobels, ausgenommen“.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Alberschwende“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Alberschwende“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Alberschwende“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Alberschwende“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Au“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Au“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Au“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Au“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Rieden“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Rieden“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Stadt“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Stadt“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Vorkloster“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Vorkloster“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Bregenz-Vorkloster“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Bregenz-Vorkloster“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Vorkloster die Wortfolge „Hauptschule Rieden“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bregenz-Vorkloster die Wortfolge „Hauptschule Rieden“ durch die Wortfolge „Neuen Mittelschule Bregenz-Rieden“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Doren“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Doren“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Doren“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Doren“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hard-Markt:Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hard-Markt:
Pflichtsprengel: Gemeindegebiet nördlich der Betonstraße.
Hauptschule Hard-Mittelweiherburg: Pflichtsprengel: Gemeindegebiet Hard südlich der Betonstraße und Gemeindegebiet Fußach mit Ausnahme des Ortsteiles Birkenfeld bis zum Gasthaus Löwen.“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hard-Markt und Neue Mittelschule Hard-Mittelweiherburg: Gemeinsamer Schulsprengel: Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hard und Gemeindegebiet Fußach mit Ausnahme des Ortsteiles Birkenfeld bis zum Gasthaus Löwen.“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hittisau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hittisau“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hittisau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hittisau“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Höchst“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Höchst“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Höchst“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Höchst“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hörbranz“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hörbranz“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Hörbranz“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Hörbranz“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Kleinwalsertal“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Kleinwalsertal“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Kleinwalsertal“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Kleinwalsertal“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lauterach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lauterach“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lauterach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lauterach“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird bei der Hauptschule Lingenau im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird bei der Hauptschule Lingenau im Berechtigungssprengel für jene Klassen, die unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung geführt werden, die Wortfolge „Hauptschulen Lingenau, Alberschwende, Au, Bezau, Doren, Egg und Hittisau“ durch die Wortfolge „Hauptschulen Bezau, Egg und Lingenau sowie der Neuen Mittelschulen Alberschwende, Au, Doren und Hittisau“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lochau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lochau“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Lochau“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Lochau“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Schwarzach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Schwarzach“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Schwarzach“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Schwarzach“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Wolfurt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Wolfurt“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe B, wird die Wortfolge „Hauptschule Wolfurt“ durch die Wortfolge „Neue Mittelschule Wolfurt“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe B, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Wolfurt:Im Paragraph eins,, Buchstabe B, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Wolfurt:
„Gebiet der Gemeinden Kennelbach und Wolfurt.“
Im § 1, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bergmannstraße die Wortfolge „Gütle, Kehlegg und Watzenegg“ durch die Wortfolge „Kehlegg, Watzenegg und Gütle mit Ausnahme des Ortsteils Ebnit“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Bergmannstraße die Wortfolge „Gütle, Kehlegg und Watzenegg“ durch die Wortfolge „Kehlegg, Watzenegg und Gütle mit Ausnahme des Ortsteils Ebnit“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe C, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Hasenfeld:Im Paragraph eins,, Buchstabe C, lautet der Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Hasenfeld:
„Gebiet der Marktgemeinde Lustenau südlich der Dornbirner Straße – Grindelstraße bis zum Beginn der Reichshofstraße und südlich des Gasthauses Taverne Richtung Rheindamm.“
Im § 1, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Kirchdorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Kirchdorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Rheindorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.Im Paragraph eins,, Buchstabe C, wird im Pflichtsprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Lustenau-Rheindorf das Wort „Hauptschulsprengels“ durch die Wortfolge „Pflichtsprengels der Neuen Mittelschule“ ersetzt.
Im § 1, Buchstabe D, entfällt bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Satteins die Wortfolge „Berechtigungssprengel: Gebiet des Volksschulsprengels Dünserberg.“Im Paragraph eins,, Buchstabe D, entfällt bei der nunmehrigen Neuen Mittelschule Satteins die Wortfolge „Berechtigungssprengel: Gebiet des Volksschulsprengels Dünserberg.“
Im § 1, Buchstabe D, lautet der Berechtigungssprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Zwischenwasser:Im Paragraph eins,, Buchstabe D, lautet der Berechtigungssprengel der nunmehrigen Neuen Mittelschule Zwischenwasser:
„Gebiet des Volksschulsprengels Laterns-Thal.“