Datum der Kundmachung

10.06.2014

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2014, 30. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Landesverfassung, Änderung

Text

Selbstständiger Antrag 9/2014

Verfassungsgesetz
über eine Änderung der Landesverfassung

Der Landtag hat beschlossen:

Der Artikel 7, Absatz 6, der Vorarlberger Landesverfassung hat neu zu lauten:

  1. Absatz 6Das Land erlässt Vorschriften und fördert Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zum Schutz der Natur, der Landschaft und des Ortsbildes sowie der Luft, des Bodens und des Wassers; das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch hydromechanisches Aufbrechen von Gesteinsschichten lehnt es ab.“