Fundstelle
LGBl. Nr. 30/2014 30. StückLandesgesetzblatt Nr. 30 aus 2014, 30. Stück
Kurztitel
Landesverfassung, Änderung
Text
Selbstständiger Antrag 9/2014
Verfassungsgesetz
über eine Änderung der Landesverfassung
Der Landtag hat beschlossen:
Der Art. 7 Abs. 6 der Vorarlberger Landesverfassung hat neu zu lauten:Der Artikel 7, Absatz 6, der Vorarlberger Landesverfassung hat neu zu lauten:
„(6)Absatz 6Das Land erlässt Vorschriften und fördert Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zum Schutz der Natur, der Landschaft und des Ortsbildes sowie der Luft, des Bodens und des Wassers; das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch hydromechanisches Aufbrechen von Gesteinsschichten lehnt es ab.“