Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2008 8. StückLandesgesetzblatt Nr. 16 aus 2008, 8. Stück
Text
Selbständiger Antrag 124/2007
16.
Verfassungsgesetz
über eine Änderung der LandesverfassungVerfassungsgesetz, über eine Änderung der Landesverfassung
Der Landtag hat beschlossen:
Die Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 33/2001, Nr. 14/2004, Nr. 43/2004, Nr. 34/2007 und Nr. 52/2007, wird wie folgt geändert:Die Landesverfassung, Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1999,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 2001,, Nr. 14 aus 2004,, Nr. 43 aus 2004,, Nr. 34 aus 2007, und Nr. 52 aus 2007,, wird wie folgt geändert:
Im Artikel 7 wird nach dem Abs. 6 folgender Abs. 7 eingefügt:Im Artikel 7 wird nach dem Absatz 6, folgender Absatz 7, eingefügt:
„(7) Das Land bekennt sich zum Klimaschutz. Zu diesem Zweck
fördert das Land Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien, den Betrieb von Atomanlagen hingegen lehnt es ab.“
Im Artikel 7 wird der bisherige Abs. 7 als Abs. 8 bezeichnet.Im Artikel 7 wird der bisherige Absatz 7, als Absatz 8, bezeichnet.