26.07.2001
Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2001, 19. Stück
Vorarlberg
Bestattertarif
35.
Verordnung
des Landeshauptmannes über den Höchsttarif
für das Bestattergewerbe
Auf Grund des Paragraph 132, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Allgemeines
Paragraph 2,
Fremdleistungen, Barauslagen
Paragraph 3,
Fahrtkosten
Bei notwendiger Benützung eines Fahrzeuges für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb der Standortgemeinde des Bestatters ist dieser berechtigt, zusätzlich zum tarifmäßig festgesetzten Entgelt einen Fahrtkostenersatz in Höhe von 1,24 Euro je Kilometer zu berechnen. Für die Hin- und Rückfahrt ist die kürzestmögliche Fahrtstrecke zu wählen. Werden mehrere Dienstleistungen unter einem erbracht, darf der Fahrtkostenersatz nur einmal verrechnet werden. Für Überführungen gilt die Regelung des Paragraph 4,
Paragraph 4,
Überführungen
Für Überführungen innerhalb der Standortgemeinde des Bestatters oder bis zu 20 km außerhalb derselben ist ein Entgelt in Höhe von 44 Euro zu entrichten. Für sonstige Überführungen sind für die ersten 60 gefahrenen Kilometer 2,49 Euro pro Kilometer als Entgelt zu entrichten. Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer beträgt das Entgelt 1,48 Euro. Der Berechnung der Fahrtkilometer für die Hin- und Rückfahrt ist die kürzeste in Betracht kommende Fahrtstrecke zugrunde zu legen.
Paragraph 5,
Zuschläge
Paragraph 6,
Rechnung
Der Bestatter hat dem Auftraggeber eine Rechnung auszustellen, die wie folgt aufzugliedern ist:
Paragraph 7,
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
römisch eins. Allgemeine Bestattungen
Tarifpost Euro
A) Leistungen
1 Aufnahme des Sterbefalles und Beratung der
Hinterbliebenen in den Geschäftsräumen des Bestatters 14,90
2 Zusammenstellen der Trauerdrucksorten (Todesanzeigen,
Danksagungen) in den Geschäftsräumen des Bestatters 14,90
3 Anschlagen der Todesanzeigen bis fünf Stück 14,90
4 Anschlagen der Todesanzeigen über fünf Stück 29,90
5 Besorgung des Behandlungsberichtes beim behandelnden Arzt 14,90
6 Besorgung des Totenbeschauscheines beim Beschauarzt 14,90
7 Besorgung der Überführungsbewilligung beim Gemeindearzt 7,50
8 Anzeige des Todes nach dem Personenstandsgesetz 14,90
9 Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt 29,90
10 Besorgung notwendiger fehlender Unterlagen (Urkunden
und Dokumente, ausgenommen solche, deren Besorgung
in anderen Tarifpositionen enthalten ist) für die
Beurkundung des Sterbefalles 45,00
11 Besorgung des Leichenpasses für eine Überführung
außerhalb Vorarlbergs bei der Bezirkshauptmannschaft 29,90
12 Festlegung und Abstimmung des Beerdigungstermines mit
dem Pfarramt 14,90
13 Festlegung und Abstimmung des Beerdigungstermines mit
der Friedhofsverwaltung, sofern diese Verwaltung nicht
der Pfarre obliegt 14,90
14 Abholen und Einsargen des Verstorbenen in einer
Kranken- und Pflegeanstalt 60,00
15 Abholen und Einsargen des Verstorbenen in einem
Einfamilienhaus bzw. einem Mehrfamilienhaus bis drei
Geschosse (Erdgeschoß, 1. und 2. Obergeschoß) 90,00
16 Abholen und Einsargen des Verstorbenen in einem
Mehrfamilienhaus über dem 3. Geschoß (wenn die
Liftbenützung nicht möglich ist) 120,00
17 Reinigen und Anziehen des Verstorbenen 45,00
18 Aufbahren des Sarges in der Leichenkapelle oder Kirche 45,00
19 Umsargen eines Verstorbenen z.B. vom Sanitätssarg
in den Sarg für die Beerdigung 45,00
20 Nochmaliges Öffnen des Sarges in der Leichenkapelle
für die Hinterbliebenen 45,00
21 Zufuhr und Aufstellung der Beerdigungsrequisiten 45,00
22 Abräumung und Abfuhr der Beerdigungsrequisiten
einschließlich deren Reinigung 60,00
23 Sargträger einschließlich Kleiderpauschale pro Person 45,00
B) Beistellung von Bestattungseinrichtungen
24 Bahrtisch 4,20
25 Kerzenleuchter ohne Kerzen pro Stück 4,40
26 Weihwasserschale mit Aspergill 5,60
27 Bahrwagenbenützung 31,80
28 Bahrtuch mit gestickter Borte 10,80
29 Leuchtkranz oder Holzkreuz 5,10
30 Blumenschale mit Ständer ohne Blumen 9,90
31 Ständer für Kondolenzbuch oder Anschlag 5,80
32 Sargroller 14,80
33 Kranzständer pro Stück 2,50
34 Versargungshandschuhe pauschal 2,00
35 Desinfektionsmittel pauschal 5,10
36 Kübelpflanzen pro Stück 10,40
37 Topfpflanzen pro Stück 3,00
38 Versenkapparat 38,70
39 Lautsprecheranlage 35,30
40 Beistellung eines Sanitätssarges oder einer
Spezialtrage bzw. Bergungsgerätes einschließlich der
Reinigung und Desinfektion 55,70
römisch II. Einfachbestattungen
41 Abholen, Waschen, Anziehen, Einsargen und Aufbahren
des Verstorbenen mit Beistellung einfachster
Beerdigungs- und Aufbahrungsrequisiten, jedoch ohne
Gärtner einschließlich aller Besorgungen, die zur
Erlangung der Beerdigungsbewilligung erforderlich sind 120,00
42 Zusammenstellen der Parten, Anschlagen der Parten,
Vorbereitung zum Begräbnis 60,00
43 Zu- und Abfuhr der Aufbahrungsrequisiten, Reinigung
der Beerdigungsrequisiten 45,00
44 Sargträger zur Durchführung des Begräbnisses
(4 Personen) ohne weitere Zeitverrechnung 120,00
45 Einfacher Holzsarg einschließlich Sargausstattung
(Einbettung) 327,40
46 Grabkreuz mit Schrift 66,50