Datum der Kundmachung

26.08.1948

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 1948, 5. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

„Iporit-Mauersteinen“ als Baustoff und der „Iporit-Bohlen-Bauweise“, Zulassung.

Text

Die von der Fa. Ostertag u. Haas, Telfs, Tirol nach folgender Beschreibung erzeugten „Iporit-Mauersteine“ werden im Sinne des Paragraph 46, der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen als Baustoff probeweise bis 31. Dezember 1949 zugelassen.

Bedingungen:

  1. Ziffer eins
    Iporitbeton darf nur in der Form von fertigen Bausteinen verwendet werden.
  2. Ziffer 2
    Belastete Maueren aus Iporitsteinen sind nur für Bauten mit höchstens zwei Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoß und bei mehrgeschossigen gewöhnlichen Wohnhäusern für die beiden oberen Geschosse und das Dachgeschoß zulässig.
  3. Ziffer 3
    Tragende Mauern und Außenmauern, für die ein bauordnungsmäßiger Wärmeschutz erforderlich ist, müssen mindestens 25 cm dick sein.
  4. Ziffer 4
    Tragenden Mauern von 25 cm Dicke sind nur bis 3,50 m Geschoßhöhe zulässig.
  5. Ziffer 5
    Für die Umfassungswände des Kellers und für Racufänge dürfen Iporitsteine nicht verwendet werden.
  6. Ziffer 6
    Zum Mauern ist verlängerter Zementmörtel zu verwenden. Die Fugen müssen satt ausgefüllt sein. Die Fugendicke darf 10 mm nicht wesentlich überschreiten.
  7. Ziffer 7
    Die Mauern sind beiderseits gut zu verputzen. Gipsmörtel ist unzulässig. Der Außenputz muß wasserabweisend sein.
  8. Ziffer 8
    Die Würfelfestigkeit WB 28 des Iporitbetons muß mindestens 20 kg/cm2 betragen.
  9. Ziffer 9
    Die zulässige Spannung von Iporitmauerwerk ist 3 kg/cm2.
  10. Ziffer 10
    Der Baubeginn ist der zuständigen Baupolizeibehörde römisch eins. Instanz rechtzeitig anzuzeigen. Diese Zulassung kann jederzeit widerrufen werden.
Außer den „Iporit-Mauersteinen“ darf auch die nachstehend beschriebene „Iporit-Bohlenbauweise“ unter den obigen Bedingungen angewendet werden.

Beschreibung:

  1. Litera a
    Iporit-Mauersteine:
    Die Iporit-Steine bestehen aus einem Schaumbeton, der aus normengemäßem Zement und Sand bis 5 mm Korngröße im Raummischungsverhältnis von etwa 1:4,5 mit einem Zusatz von 1 Liter Wasserglas auf 20 kg Zement und der entsprechenden Wassermenge fabriksmäßig erzeugt wird. Als Schaummittel wird Iporit, ein Derivat der Naphtalinsulfosäure, in einer Menge von 1% des Zementgewichtes zugesetzt.
    Die Steine sind 38 cm lang, 25 cm breit und 14,2 cm hoch, werden voll auf Fug versetzt, mit verlängertem Zementmörtel vermauert und sin nagelbar und leicht zu behauen und zu sägen. Das Gewicht des Betons ist mit 1300 kg/m2, das der Steine mit 18 kg anzunehmen. Die Wärmeleitzahl beträgt 0,34, gegenüber gebrannten Mauerziegeln mit 0,75. Die Steine sind auch zum Überwölben von Tür- und Fensteröffnungen gewöhnlicher Breite geeignet.

  1. Litera b
    Iporit-Bauweise:
    Bei der Iporit-Bohlenbauweise werden statt Mauersteinen fabrikmäßig aus gleichem Iporit-Schaumbeton erzeugte Bohnen verwendet. Die Mauern werden aus stehenden, durch Feder und Nut miteinander und mit einer Kopf- und Fußschwelle verbundenen Bohlen hergestellt. Diese Bohlen sind 33 cm breit und 25 cm dick; ihre Länge richtet sich nach der Geschoßhöhe und beträgt höchstens 3 m entsprechend der größten zulässigen Geschoßhöhe von 3,50 m. Die Kopf- und Fußschwellen haben einen Querschnitt von 25 römisch zehn 25 cm und eine dem jeweiligen Zweck angepaßte Länge. Das Bohlengewicht ist 100 kg je Längenmeter. Außer diesen Werkstücken werden noch Abzweigbohlen zum Anschließen von Querwänden und Eckbohlen verwendet. Die Feder greigt etwa 2 cm tief in die 5 cm tiefe Nut ein, so daß ein Hohlraum von 3 cm verbleibt. Diese Hohlräume nehmen die Schließeneisen aus Rundstahl auf und werden mit Zementmörtel vergossen. Die Schließeisen laufen durch die Winkelnut der Eckbohlen, die außer mit ihren Feder-Nutverbindungen auch damit gut eingebunden sind. Die Bohlen werden mit einem leichten Krank oder einem Rüstwagen versetzt.

Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.