Iporitbeton darf nur in der Form von fertigen Bausteinen verwendet werden.
26.08.1948
Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 1948, 5. Stück
Vorarlberg
„Iporit-Mauersteinen“ als Baustoff und der „Iporit-Bohlen-Bauweise“, Zulassung.
Die von der Fa. Ostertag u. Haas, Telfs, Tirol nach folgender Beschreibung erzeugten „Iporit-Mauersteine“ werden im Sinne des Paragraph 46, der Landesbauordnung unter folgenden Bedingungen als Baustoff probeweise bis 31. Dezember 1949 zugelassen.
Bedingungen:
Beschreibung: