Datum der Kundmachung

07.02.1948

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1948, 1. Stück

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Einrichtung einer Knabenhauptschule in Lustenau.

Text

Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:

Paragraph eins,

In der Marktgemeinde Lustenau wird eine öffentliche Knabenhauptschule errichtet. Der Schulsprengel für diese Knabenhauptschule umfaßt die ganze Marktgemeinde Lustenau.

Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand trägt die Marktgemeinde Lustenau.

Paragraph 2,

Dieses Gesetz, mit dessen Durchführung die Vorarlberger Landesregierung betraut ist, tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.