07.02.1948
Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 1948, 1. Stück
Vorarlberg
Einrichtung einer Knabenhauptschule in Lustenau.
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
Paragraph eins,
In der Marktgemeinde Lustenau wird eine öffentliche Knabenhauptschule errichtet. Der Schulsprengel für diese Knabenhauptschule umfaßt die ganze Marktgemeinde Lustenau.
Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand trägt die Marktgemeinde Lustenau.
Paragraph 2,
Dieses Gesetz, mit dessen Durchführung die Vorarlberger Landesregierung betraut ist, tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.