Fundstelle
LGBl. Nr. 13/1947 4. StückLandesgesetzblatt Nr. 13 aus 1947, 4. Stück
Kurztitel
Zulassung der „HM-Decke“ als Baustoff.
Text
Über Ansuchen des Dr. Ing. Rudolf Maculan, Betonwerk Ebensee, Zentralbüro Wien, I., Annagasse 6, wird die nach folgender Beschreibung erstellte „HM-Decke“ aus Stahlbeton-Fertigbauteilen im Sinne des § 46 der Landesbauordnung in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:Über Ansuchen des Dr. Ing. Rudolf Maculan, Betonwerk Ebensee, Zentralbüro Wien, römisch eins., Annagasse 6, wird die nach folgender Beschreibung erstellte „HM-Decke“ aus Stahlbeton-Fertigbauteilen im Sinne des Paragraph 46, der Landesbauordnung in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:
Entwurf, Berechnung und Ausführung der „HM-Decke“ müssen den Bestimmungen der Landesbauordnung, soweit im weitern nicht anders bestimmt wird und den einschlägigen Normen, insbesondere den Normen für Stahlbetonbau und Stahlbetonfertigteile entsprechen. Die „HM-Decke“ gilt dabei als zur Gänze aus Fertigteilen hergestellte Decke.
Die Nutzlast darf einschließlich des Gewichtes leichter Scheidewände 275 kg/m2 nicht überschreiten.
Für den Bauzustand ist eine Belastung von 50 kg/m2 anzunehmen.
Die Decke ist für Lichtweiten bis 6,00 m zulässig.
Von der Anordnung von Querrippen kann abgesehen werden, wenn die der Nutzlast entsprechende Durchbiegung 1/50 der Rippenentfernung, also 0,8 cm nicht überschreitet. Die Durchbiegung unter der Gesamtlast darf 1/300 der Stützweite nicht überschreiten. Bei der Berechnung der Durchbiegung ist für Beton B 160, B 225 und B 300 der Erlastizitätsmodul E=250.000„ 290.000, 330.000 kg/cm2 zu setzen.
Die Festigkeit des Vergußmörtels ist bei jeder Ausführung nachzuweisen.
Die Verwendung der „HM-Decke“ ist in der Plänen besonders auszuweisen.
Bei jeder Verwendung ist eine Standberechnung oder eine genehmigte Bemessungstafel dem Bauansuchen beizulegen, in welcher die der Stützweite und der Belastung entsprechenden Bemessungswerte hervorgehoben sind.
Die Ausführung der „HM-Decke“ ist den zuständigen Baubehörden I. Instanz zeitgerecht mitzuteilen.Die Ausführung der „HM-Decke“ ist den zuständigen Baubehörden römisch eins. Instanz zeitgerecht mitzuteilen.
Diese Zulassung gilt vorläufig nur bis 31. Dezember 1949. Auch bis dahin bleibt ihre Abänderung, Ergänzung oder Zurücknahme vorbehalten.
Beschreibung:
Die „HM-Decke“ ist eine Stahlbeton-Rippendecke aus Fertigteilen, die an der Unterseite 5 cm breit, im oberen Drittel auf 12 cm Breite verstärkt und insgesamt 20 cm hoch sind. Sie haben an der Oberseite eine etwa 7 cm breite, 2 cm tiefe Nut und werden in 125/3=412/3 Abstand verlegt. Auf ihnen werden plattenartige Zwischenteile mit abgeschrägten Seitenflächen trochen verlegt, die mit Nasen nach unten in die Nut der Rippen eingreifen.
Die Zugeinlage der Rippen besteht aus Torstahl. Über die ganze Rippenlänge reicht eine obere Montagebewehrung. Die Schubbewehrung besteht aus einem zackenförmig gebogenen Rundeisen, das in den äußeren Teilen der Rippe bis zur Zugeinlage reicht und desses obere Zacken aus dem Obergurt herausragen.
In den zu den Rippen senkrechten Fugen zwischen den Platten werden Rundstäbe von 5,5 mm Durchmesser eingelegt. Sodann werden alle Fugen mit Zementmörtel vergossen.
In der Zugzone der Rippen befinden sich Klötzchen aus Holz oder Porenbeton, die zur Herstellung der ebenen Untersicht gebohrt, genagelt oder herausgeschlagen werden können.
Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.