Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1947 2. StückLandesgesetzblatt Nr. 8 aus 1947, 2. Stück
Kurztitel
Zulassung der „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ als Baustoff.
Text
Die von Dipl.-Ing. Hans Weidisch in Wien XIII., Titlgasse 5, nach der am Schlusse folgenden Beschreibung dargestellte „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung, LGBl. Nr.9/1924, in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:Die von Dipl.-Ing. Hans Weidisch in Wien römisch XIII., Titlgasse 5, nach der am Schlusse folgenden Beschreibung dargestellte „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ wird im Sinne des Paragraph 46, der Landesbauordnung, Landesgesetzblatt Nr.9 aus 1924,, in der geltenden Fassung unter folgenden Bedingungen als Baustoff zugelassen:
Für Berechnung und Ausführung sind, falls nachstehend nicht anders bestimmt istm die jeweils geltenden Stahlbetonbestimmungen maßgebend (dzt. DIN 1045), wobei die Decke als Rippendecke zu betrachten ist.
Die Dicke der auf den Unterlagsplatten (Dünnwandziegel) aufgebrachten Aufbetonschichte muß mindestens 3,5 cm betragen.
Die Unterlagsplatten (Dünnwandziegel) dürfen bei der Spannungsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Die Decke darf bis 500 kg/m2, vorwiegend ruhende Nutzlast, ausgeführt werden. Bis zu 275 kg/m2 Nutzlast braucht der Aufbeton nur dann quer zur Rippe bewehrt werden, wenn dies aus statischen Gründen erforderlich ist.
Im mittleren Teil der Rippen genügen 4 Bügel, Durchmesser 5.5 mm/m, wenn die durch ganz- oder halbseitige Belastung auftretenden Haftspannung zwischen Beton und Wabenziegel kleiner als 1.5 kg/cm2 ist.
Ist in den äußeren Teilen der Rippe die Haftspannung zwischen Beton und Wabenziegel größer als 1.3 kg/cm2, müssen die gesamten Verdübelungskräfte durch Bügel aus St. 37 aufgenommen werden, die höchstens mit 1000 kg/cm2 auf Abscherung beansprucht werden dürfen und dem Querkraftverlauf entsprechend verteilt sein müssen.
Die Bügel müssen vollkommen vom Zementmörtel umhüllt sein. Der Lochanteil der Wabenziegel muß bis zu 275 kg/m2 Nutzlast mindestens 12 %, von 275 bis 500 kg/m2 Nutzlast mindestens 25 % betragen.
Soweit negative Momente entstehen können, sind die Verbundschalensteine der Rippen so auszuhacken, daß keine Hohlräume verbleiben.
Die Durchbiegung dar 1/300 der Stützweite nicht überschreiten. Die Ausführung von Querrippen kann unterbleiben, wenn die Durchbiegung überdies das Maß 1,5 cm nicht überschreitet.
Der Beton muß mindestens die Güte B 160 besitzen.
Die Rippen sind derart anzuheben und zu versetzen, daß Zugspannungen an ihrer Oberseite sicher vermieden werden.
Zur Anwendung der Decke bei Lichtweiten über 6,30 m und bei Anordnung einer zweiter Schar von Wabenziegeln, ist fallenweise eine besondere Genehmigung der Baubehörde einzuholen.
Die Anwendung der Decke ist in den Bauplänen besonders hervorzuheben.
Von der Ausführung der Decke ist die zuständige Baupolizeibehörde I. Instanz zeitgerecht zu benachrichtigen.Von der Ausführung der Decke ist die zuständige Baupolizeibehörde römisch eins. Instanz zeitgerecht zu benachrichtigen.
Diese Zulassung gilt vorläufig nur bis 31. Dezember 1949. Auch bis dahin gilt ihre Abänderung, Ergänzung oder Zurücknahme vorbehalten.
Beschreibung:
Die „Verbunddecke System Dipl.-Ing. Weidisch“ ist eine Rippendecke, deren Rippen aus Hohlziegelbalken nach dem österr. Patent des Dipl.-Ing. Weidisch 137869 gebildet werden. Die Aufbetonschicht wird auf mindestens 6,3 cm starken Unterlagsplatten (gegebenfalls Dünnwandziegeln).
Die Hohlziegelbalken werden in folgender Weise hergestellt, die auf den Rippen aufliegen. Auf einer ebenen Unterlage (z. B. Pfosten) werden Verbund-Schalenziegel aneinandergelegt. Diese weisen Normformat, eine oben ca. 33 mm breite Mittelrille und beiderseitig je einen Hohlraum auf, so daß eine oben offene Rinne entsteht. In diese wird die Bewehrung (Zugeinlagen und Bügel) eingelegt und in Zementmörtel eingebettet. Die Bügel besitzen dabei vorläufig an oberen Ende noch keine Haken.
Sodann wird eine zweite Ziegelschar, diesmal aus in Dickerichtung gelochten Ziegeln, voll auf Fug auf den Zementmörtel der Lagerfuge aufgesetzt, danach werden die Stoßfugen vermörtelt, die Ziegellöcher rings um die Bügel nach Erhärtung mit entsprechend beschaffenem Zementmörtel ausgegossen und die oberen Bügelhaken gebogen.
Bei Anwendung von Dünnwandsteinen von Format 25X40 cm als Unterlageplatten beträgt der Rippenabstand 46 cm. Die Unterlageplatten (Dünnwandziegel) werden mit 3 cm Aufleger auf den Rippen in Portlandzementmörtel verlegt. Nach statischem Erfordernis werden quer zu den Rippen Verteilungsstäbe eingelegt, die durch die Haken der Bügel hindurchgehen.
Der Beton in 6 cm breitem Raum zwischen den Unterlageplatten dring sowohl in die Lochungen an der Oberseite der Rippe als auch in jene der Zwischenwandsteine teilweise ein und stellt dadurch eine mittelbare Verbindung zwischen Rippe und Aufbetonschichte her.
Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.