04.09.1947
Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 1947, 1. Stück
Vorarlberg
Teilung des Gemeindegutes Tisis, 1. Novelle.
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
Artikel 1.
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol zugleich für Vorarlberg vom 17. Jänner 1940 über die Haupt- und Einzelteilung des landwirtschaftlich genutzten Gemeindegliedervermögens (Gemeindegut) der Kat.-Gemeinde Tisis, Gemeinde Feldkirch, VBlV. Nr. 3, wird abgeändert wir folgt:
1. Dem Paragraph eins,, Absatz eins,, ist folgender Satz anzufügen:
„Nutzungsberechtigte der Kat.-Gemeinde Tisis, die am Stichtage sich noch in Kriegsgefangenschaft befinden oder vermißt sind, sowie Nutzungsberechtigte, die infolge der Kampfeinwirkung des Krieges (Ausbombung) ihren Wohnsitz in Feldkirch verloren haben, sind ebenfalls unmittelbar beteiligte Teilgenossen und erhalten einen naturalen Teilungsanteil, wenn sie vor dem Stichtage einen eigenen Haushalt gegründet haben und nachweisen können, daß sie vor dem Stichtag ihren ordentlichen Arbeitsplatz in der Gemeinde Feldkirch hatten.“
Artikel 2.
Das Gesetz, mit dessen Durchführung die Vorarlberger Landesregierung betraut wird, tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.