Fundstelle
LGBl. Nr. 16/1946 4. StückLandesgesetzblatt Nr. 16 aus 1946, 4. Stück
Kurztitel
Zulassung von Torstahl 40 als Baustoff.
Text
Der von den Schmidstahlwerken A.-G. Wien nach der am Schlusse folgenden Beschreibung erzeugte höherwertige Formstahl, „Torstahl 40“ genannt, wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung für Vorarlberg, LGBl. Nr. 9/1924, unter folgenden Bedingungen im Landes Vorarlberg als Baustoff zugelassen:Der von den Schmidstahlwerken A.-G. Wien nach der am Schlusse folgenden Beschreibung erzeugte höherwertige Formstahl, „Torstahl 40“ genannt, wird im Sinne des Paragraph 46, der Landesbauordnung für Vorarlberg, Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1924,, unter folgenden Bedingungen im Landes Vorarlberg als Baustoff zugelassen:
Es gelten die Vorschriften der DINNORM 1045 vom Jahre 1945, berichtigte Ausgabe 1944, für die Ausführung von Bauwerken aus Stahlbeton, soweit nicht im folgenden abweichende Bedingungen festgesetzt sind.
Wen nicht die Druckspannungen einen höherwertigen Beton bedingen, darf auch Beton mit einer Würfelfestigkeit von 120 kg/cm2 nach 28tägiger Erhärtung verwendet werden.
Zur Herstellung von Torstahl darf nur Stahl St. 37,12 oder höherwertiger Stahl verwendet werden.
Für geschweißten oder in anderer Weise warm behandelten Torstahl sind, weil dadurch die Erhöhung der Güte wieder verloren geht, nur die für St. 37,12 gültigen Spannungen zulässig.
Die Ganghöhe der Verwindung soll im Mittel das Zehnfache des Stabdurchmesseres also g = 10 d, betragen, darf jedoch bis einschließlich 16 mm Stabdicke 9 d und bei dickeren Stäben 8 d nicht unterschreiten.
In auf Biegung beanspruchten Trägern können Zugeinlagen bis einschließlich 26 mm Dicke ohne Endhaken verwendet werden, wenn der Übergriff an den Auflagern oder vom Punkte des durch die Momentenlinie gegebenen statischen Erfordernisses ab die 40fache Stabdicke beträgt. Wenn in solchen Trägern die Stäbe mit Haken versehen werden, ermäßigt sich der gerade Teil des Übergriffes auf die 30fache Stabdicke.
Bei Überdeckungsstößen müssen die Übergriffe die doppelte Länge erhalten. Bei Beton mit einer Würfelfestigkeit von weniger als 225 kg/cm2 sind die angegebenen Maße um 20 Prozent zu vermehren. Zugstäbe von mehr als 26 mm Dicke müssen stets mit Rundhaben versehen werden. In reinen Zuggliedern sind hakenlose Stäbe unzulässig.
Die Streck- und Stauchgrenze muß mindestens 4000 kg/cm2 betragen. Die Zugfestigkeit muß mindestens 10 Prozent über der Streckgrenze liegen.
Die zulässigen Stahlspannungen betragen:
für Platten und Rechteckbalken mit einer Bewehrung größer als 0,8 Prozent und für Plattenbalken und Rippendecken höchstens 2000 kg/cm2;
für Platten und Rechteckbalken mit einer Bewehrung kleiner oder gleich 0,8 Prozent höchstens 2200 kg/cm2;
bei Beton mit einer Würfelfestigkeit von wenigstens 225 kg/cm2 um 200 kg/cm2 mehr als nach a) und b).
Die zulässigen Haftspannungen dürfen mit dem 1.23-fachen Wert der DINORM 1045 angenommen werden.
Als rechnungsmäßige Querschnittsfläche gilt jene des Stabes ohne Gratrippen.
Die Verwendung des Torstahles ist in den Plänen und Berechnungen auszuweisen. Hierfür gilt das Zeichen .
Der Baubehörde steht das Recht zu, Stahlproben auf Kosten des Bauwerbers durch eine Prüfanstalt untersuchen zu lassen.
Der Baubehörde bleibt es vorbehalten, diese Zulassung nach Maßgabe der Erfahrungen abzuändern, zu ergänzen oder zurückzunehmen.
Beschreibung:
Torstahl 40 ist ein höherwertiger Formstahl zur Bewehrung von Stahlbetontragwerken, der aus Stahl 37,12 durch Kaltverwinden erzeugt wird. Nach der DINORM 1045, § 5, Pkt. 6, ist er in Gruppe IIIb der Tafel I als Sonderbetonstahl III (kaltgereckt) einzureihen. Der aus dem Walzwerk kommende Stab, der zwei gegenüberliegenden kleine Gratrippen hat, wird mit einem Windwerk so um seine Achse verwunden, daß die Grate schraubenförmig verlaufen. Die Verwindung, das ist das Verhältnis der Ganghöhe g zum Stabdurchmesser d ist im Mittel 10. Die Höhe der Gratrippen beträgt bei einem Stabdurchmesser von 5.5 bis 10 mm mindestens 0,6 mm.Torstahl 40 ist ein höherwertiger Formstahl zur Bewehrung von Stahlbetontragwerken, der aus Stahl 37,12 durch Kaltverwinden erzeugt wird. Nach der DINORM 1045, Paragraph 5,, Pkt. 6, ist er in Gruppe römisch III b der Tafel römisch eins als Sonderbetonstahl römisch III (kaltgereckt) einzureihen. Der aus dem Walzwerk kommende Stab, der zwei gegenüberliegenden kleine Gratrippen hat, wird mit einem Windwerk so um seine Achse verwunden, daß die Grate schraubenförmig verlaufen. Die Verwindung, das ist das Verhältnis der Ganghöhe g zum Stabdurchmesser d ist im Mittel 10. Die Höhe der Gratrippen beträgt bei einem Stabdurchmesser von 5.5 bis 10 mm mindestens 0,6 mm.
von 11 bis 16 mm mindestens 1.0 mm,
von 17 bis 40 mm mindestens 1.3 mm.
Die gleichmäßige Verwindung ist eine Güteprobe des Stahles auf seine Länge und bewirkt eine Hebung der Streck- und Strauchgrenze und der Zug- und Druckfestigkeit. Als Streck- und Strauchgrenze ist jene Spannung anzunehmen, die eine Gesamtdehnung von 0.4 Prozent hervorruft. Die Bruchdehnung wird durch das Verwinden vermindert, jedoch der in der DINORM vorgeschriebene Kleinstwert von 8 Prozent nicht unterschritten. Durch die schraubenförmig verlaufenden Gratrippen wird eine wesentliche Erhöhung der Haftfestigkeit erzielt. Durch Versuche ist festgestellt, daß die Streck- und Stauchgrenze im Mittel 4500 kg/cm2 beträgt und die Haftwirkung sich gegenüber Rundstahl bis 100 Prozent erhöht. Torstahl wird bis zu einem Stabdicke von 40 mm erzeugt.
Diese Kundmachung tritt mit 1. Jänner 1947 in Kraft.