Datum der Kundmachung

13.01.1998

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 1998, Stück 1

Bundesland

Tirol

Kurztitel

Gesetz, mit dem das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert wird

Text

Gesetz vom 12. November 1997, mit dem das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr. 53, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 1994,, wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer eins
    Im Absatz 6, des Paragraph 15, wird in der Litera b, das Zitat "zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 510/1993" durch das Zitat "zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. römisch eins Nr. 3/1997" ersetzt.

  1. Ziffer 2
    Im Paragraph 23, wird im ersten Satz das Zitat "in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 866/1992" durch das Zitat "zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 471/1995" ersetzt.

  1. Ziffer 3
    Die Absatz eins und 2 des Paragraph 78, haben zu lauten:

"(1) Der Genehmigung der Landesregierung bedürfen Beschlüsse des Gemeinderates über die Aufnahme, die Konvertierung oder die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften oder Haftungen jeder Art; davon ausgenommen sind Darlehen oder Bürgschaften (Haftungen), die den Betrag von 2,000.000,-

Schilling nicht übersteigen, und die Aufnahme schwebender Schulden nach Paragraph 67, Absatz 2,, die innerhalb des Haushaltsjahres rückzahlbar sind.

  1. Absatz 2Für Darlehen, die von einer Gebietskörperschaft oder von einem von einer Gebietskörperschaft verwalteten Fonds gewährt werden, ist eine Genehmigung nach Absatz eins, nicht erforderlich."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft.