Datum der Kundmachung

08.10.2009

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 90 aus 2009, Stück 29

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, Landesgesetzblatt Nr. 115 aus 1967,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 92 aus 2008,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Birkfeld wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem Schild eine natürliche entwurzelte Birke.“

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Birkfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves