30.06.2009
Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2009, Stück 16
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberweg (politischer Bezirk Judenburg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2009 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberweg (politischer Bezirk Judenburg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 92 aus 2008, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Oberweg wird mit Wirkung vom 1. September 2009 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen roten Flanken und je drei pfahlweise gestellten goldenen Flügellanzenspitzen in Blau eine goldene bewurzelte und zweifach beblätterte Speikpflanze.“
Paragraph 2
Die der Gemeinde Oberweg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves