25.09.2008
Landesgesetzblatt Nr. 97 aus 2008, Stück 29
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. September 2008 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Köflach (politischer Bezirk Voitsberg)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Voitsberg gelegenen Stadtgemeinde Köflach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein aus goldenen Quadersteinen gefügter Rundturm mit fünf vorkragenden Zinnen, schwarz durchbrochen im Erdgeschoß ein Rundbogenportal und beiderseits davon je ein rechteckiges Fenster, im zurückspringenden Obergeschoß zwei Rundbogenfenster.“
Paragraph 2
Die der Stadtgemeinde Köflach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves