Datum der Kundmachung

02.10.2007

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 88 aus 2007, Stück 24

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Altenberg an der Rax (politischer Bezirk Mürzzuschlag)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Mürzzuschlag gelegenen Gemeinde Altenberg an der Rax wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In blauem Schild über grünem Schildfuß in Tannenwipfelschnitt ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter mittlerer Spitze, belegt mit einem Gamshaupt."

Paragraph 2,

Die der Gemeinde Altenberg an der Rax ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkischen Landesregierung:

Landeshauptmann Voves