20.04.2007
Landesgesetzblatt Nr. 26 aus 2007, Stück 8
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Seckau (politischer Bezirk Knittelfeld)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Marktgemeinde Seckau wird mit Wirkung vom 1. Mai 2007 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Geteilt von Hermelin zu Rot."
Paragraph 2
Die der Marktgemeinde Seckau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkischen Landesregierung:
Landeshauptmann Voves