Datum der Kundmachung

17.01.2006

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2006, Stück 1

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Bretstein (politischer Bezirk Judenburg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Judenburg gelegenen Gemeinde Bretstein wird mit Wirkung vom 1. Februar 2006 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über grünem Schildfuß mit einem silbernen halben Wagenrad, von dessen fünf sichtbaren Speichen die mittleren drei samt der zugehörigen Felge gebrochen sind, in Silber ein natürlicher Auerhahn."

Paragraph 2,

Die der Gemeinde Bretstein ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Mag. Franz Voves