Datum der Kundmachung

29.04.2005

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 36 aus 2005, Stück 8

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen (politischer Bezirk Leibnitz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ehrenhausen (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeide Ehrenhausen wird mit Wirkung vom 1. Mai 2005 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Silber ein nach links auffliegender Rabe."

Paragraph 2,

Die der Marktgemeinde Ehrenhausen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic