Datum der Kundmachung

23.03.2005

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2005, Stück 4

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. März 2005 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stainztal (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2004,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Stainztal wird mit Wirkung vom 1. April 2005 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Blau und Rot durch ein goldenes fossiles Schneckengehäuse mit nach links unten zeigendem Schnabel schrägrechts geteilten Schild links oben drei, rechts unten zwei goldene Lilien."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Stainztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic