Datum der Kundmachung

30.09.2004

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 2004, Stück 21

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Flatschach (politischer Bezirk Knittelfeld)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Flatschach (politischer Bezirk Knittelfeld)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999,, 62 aus 2001, und 57 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Knittelfeld gelegenen Gemeinde Flatschach wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Unter goldenem Schildhaupt mit einem roten vierblättrigen und mit fünf Eicheln (1:3:1) besetzten

Stie-leichenzweig in Rot ein goldener Frosch."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Flatschach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic