Datum der Kundmachung

12.05.2004

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 2004, Stück 7

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lödersdorf (politischer Bezirk Feldbach).

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2004 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lödersdorf (politischer Bezirk Feldbach).

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen -Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der -Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999,, 62 aus 2001, und 57 aus 2002, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Feldbach gelegenen Gemeinde Lödersdorf wird mit Wirkung vom 1. Juni 2004 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In von Rot und Silber gespaltenem Schild am Spalt vorne ein gestürztes silbernes auswärts gerichtetes, hinten ein ebensolches rotes aufrechtes Winkelmaß, balkenweise beseitet vorne von einem silbernen und hinten von einem roten sechszackigen Stern."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Lödersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic