10.03.2004
Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2004, Stück 4
Steiermark
Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird
Gesetz vom 28. Oktober 2003, mit dem das Steiermärkische Bodenschutzgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1987,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2000,, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Betreiber von Abwasserreinigungsanlagen haben die Bestätigungen gemäß Absatz 2, in einer grundstücksbezogenen Kartei evident zu halten. Diese -Kartei hat auch die Untersuchungsbefunde für Boden und Klärschlamm sowie die Aufbringungszeugnisse zu enthalten."
3. Der bisherige Paragraph 17, erhält die Absatzbezeichnung „(1)". Diesem Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:
„(2) Der Entfall des Paragraph 7, Absatz 2, sowie die Neufassung des Paragraph 10, Absatz 4, durch die Novelle Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2004, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. März 2004, in Kraft."
Klasnic Seitinger
Landeshauptmann Landesrat