Datum der Kundmachung

18.07.2003

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 2003, Stück 14

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Selzthal (politischer Bezirk Liezen)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Selzthal

              (politischer Bezirk Liezen)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999,, 62 aus 2001, und 57 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Selzthal wird mit Wirkung vom 1. August 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über schwarzem Schildfuß mit silbernem Spatenblatt ein vom schwarzen Spatenstiel gespaltenes silbernes Feld, darin vorne ein rotes Flugrad, hinten eine rote Raute mit aufgelegtem silbernem Herzen, dieses silbern brennend und von einem Dornenkranz umwunden."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Selzthal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic