Datum der Kundmachung

30.06.2003

Fundstelle

Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 2003, Stück 12

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf (politischer Bezirk Weiz)

Text

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf

              (politischer Bezirk Weiz)

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999,, 62 aus 2001, und 57 aus 2002, wird verordnet:

Paragraph eins

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf wird mit Wirkung vom 1. Juli 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Unter silbernem Schildhaupt mit einem roten gestürzten dreiblättrigen Palmettenfries in Grün silbern drei aus dem Schildfuß wachsende je zweifach beblätterte Frühlingsknotenblumen mit 1:2:1 Blüten."

Paragraph 2

Die der Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Waltraud Klasnic