10.06.2003
Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2003, Stück 11
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ilgen (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2003 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Ilgen (politischer Bezirk Bruck an der Mur)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115 in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999,, 62 aus 2001, und 57 aus 2002,, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Bruck an der Mur gelegenen Gemeinde Sankt Ilgen wird mit Wirkung vom 1. Juli 2003 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild ein goldener dreispitziger, mit der mittleren Spitze an den oberen Schildrand stoßender Berg, darin in Rot eine von oben schräglinks von einem Pfeil durchbohrte steigende Hirschkuh."
Paragraph 2
Die der Gemeinde St. Ilgen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic