31.07.2002
Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2002, Stück 25
Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbachwald (politischer Bezirk Liezen)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Juli 2002 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Donnersbachwald (politischer
Bezirk Liezen)
Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 127 aus 1972, und der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 9 aus 1973,, 14 aus 1976,, 14 aus 1982,, 87 aus 1986,, 21 aus 1994,, 75 aus 1995,, 41 aus 1997,, 72 aus 1997,, 1 aus 1999,, 82 aus 1999, und 62 aus 2001, wird verordnet:
Paragraph eins
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Donnersbachwald wird
mit Wirkung vom 1. August 2002 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen roten Schildflanken, die vordere mit fünf silbernen Kleeblättern, die hintere mit einer neungliedrigen silbernen Viehkette belegt, wird in grünem Mittelfeld zwischen aus dem Schildfuß aufsteigenden silbernen Pfahlleisten ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze von einem archaischen Kuppelbau aus silbernen Bruchsteinen mit hochrechteckiger schwarzer Türöffnung überhöht."
Paragraph 2
Die der Gemeinde Donnersbachwald ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Landeshauptmann Waltraud Klasnic